BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht
21.11.2024
Bereits zum dritten Mal urteilte das LG Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der BGH ein solches Urteil auf.
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